Infomedien zur Ersten Hilfe
Lernen Sie helfen – werden Sie Ersthelfer oder Ersthelferin. Denn um im Notfall gut reagieren zu können, muss jeder Betrieb ab zwei Beschäftigten mindestens einen Ersthelfer oder eine Ersthelferin haben. Ab 20 Beschäftigten müssen mindestens zehn Prozent des Personals ausgebildete Ersthelferinnen oder Ersthelfer sein. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.bgw-online.de/erste-hilfe
Unfälle bei der Arbeit – Notfallvorsorge organisieren
- Im Betrieb muss ein Verbandkasten vorhanden sein (Größe und Inhalt siehe nächste Seiten). Der Standort sollte allen Beschäftigten bekannt sein. Er ist mit einem Aufkleber gekennzeichnet, der ein weißes Kreuz auf grünem Grund zeigt.
- Ein Aushang mit einer Erste-Hilfe-Anleitung ist an gut sichtbarer Stelle angebracht. Darauf sind die Telefonnummern von Arzt/Ärztin, Durchgangsarzt/Durchgangsärztin und einem Krankenhaus deutlich erkennbar vermerkt.
- Alle Beschäftigten sollten wissen, dass jede Verletzung und jeder Unfall dokumentiert werden müssen – und wo das Verbandbuch liegt.
- Arbeits- und Wegeunfälle, die zu mehr als drei Ausfalltagen führen, müssen Sie Ihrer Berufsgenossenschaft, der BGW, binnen drei Tagen nach dem Unfall melden. Die dazu nötige Unfallanzeige können Sie unter www.bgw-online.de/unfallanzeige herunterladen.
- Betroffene gehen unter anderem zu einem Durchgangsarzt oder einer Durchgangsärztin, wenn sie nach einem Unfall arbeitsunfähig sind oder die erforderliche ärztliche Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche dauert.
Infomedien zur Ersten Hilfe
- DGUV Information 204-001: „Anleitung zur Ersten Hilfe“ (Plakat)
- DGUV Information 204-006: „Anleitung zur Ersten Hilfe“
- DGUV Information 204-022: „Erste Hilfe im Betrieb“