Informationen zu Verletzungen und Erste Hilfe

Gemäß § 24, Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ müssen sämtliche Arbeitsunfälle, einschließlich Wegeunfälle und Gewaltvorfälle, sowie jede geleistete Erste-Hilfe im Betrieb schriftlich dokumentiert werden. Diese Aufzeichnungen können in Form einer Kartei, einer Computerdatei oder einem Verbandbuch erfolgen.

Warum muss dokumentiert werden?

Die aufgezeichneten Informationen dienen als Nachweis dafür, dass ein Gesundheitsschaden im Rahmen einer versicherten Tätigkeit aufgetreten ist. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall. Diese Dokumentation kann von großer Bedeutung sein, insbesondere wenn Spätfolgen auftreten, wie beispielsweise Entzündungen nach scheinbar harmlosen Schnitt- oder Stichverletzungen.

Wie kann die Dokumentation helfen?

Die Dokumentation unterstützt dabei, Unfallschwerpunkte im Betrieb zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten. Auf dieser Grundlage können dann präventive Maßnahmen abgeleitet werden. Möglicherweise ergeben sich aus der Analyse auch Hinweise, wie die Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb verbessert werden kann.

Was ist zu beachten?

Die Einträge im Verbandbuch enthalten personenbezogene Gesundheitsdaten, die gemäß der Datenschutzgrundverordnung streng vertraulich behandelt werden müssen. Die Nachweise werden geschützt vor dem Zugriff Unbefugter und auf keinen fall in der Personalakte aufbewahrt.

Infomedien zur Ersten Hilfe

Es ist wichtig, Ersthelfer oder Ersthelferin zu werden und zu lernen, wie man im Notfall helfen kann.

Im Betrieb und bei Montagen, auch im KFZ, muss ein regelkonformer Verbandkasten vorhanden sein. Den Standort des Verbandkastens sollten alle Beschäftigten kennen.

An gut sichtbarer Stelle im Betrieb ist ein Aushang mit einer Erste-Hilfe-Anleitung angebracht. Darin sind die Telefonnummern von Arzt/Ärztin, Durchgangsarzt/Durchgangsärztin und einem Krankenhaus deutlich erkennbar vermerkt.• Betroffene sollten zu einem Durchgangsarzt oder einer Durchgangsärztin gehen, wenn sie nach einem Unfall arbeitsunfähig sind oder die erforderliche ärztliche Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche dauert.